Limburg, 10.08.2026
Religionsunterricht gemeinsam gestalten
Könnten Sie mir erklären, was der konfessionell-kooperative Religionsunterricht genau ist?
Bisher war der Religionsunterricht in Hessen konfessionell organisiert – in den evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Seit vielen Jahren gibt es jedoch die Ausnahmeregelung, den konfessionellen Unterricht in gemischt-konfessionellen Lerngruppen zu organisieren. Das hat meistens den Grund, dass zu wenig Schülerinnen und Schüler einer Konfession im jeweiligen Jahrgang sind. Es gibt aber auch den Grund, dass eine Schule nicht für jede Konfession ausreichend Lehrkräfte hat. Dann kann man in Hessen diese Ausnahmeregelung jährlich neu beantragen. Für die neue Organisationsform des Religionsunterrichts in konfessionell-kooperativer Weise wurde sowohl für die Grundschulen als auch für die Sekundarstufen I ein Rahmenplan auf Grundlage des katholischen und des evangelischen Lehrplans sowie des jeweiligen Kompetenzrahmes erstellt. Dabei wird einerseits auf die Gemeinsamkeiten beider Konfessionen verwiesen und gleichzeitig werden die entsprechenden Unterschiede benannt. Ganz praktisch wird dieses Unterrichtsmodell im Wechsel zwischen einer katholischen und einer evangelischen Lehrkraft geschehen. Wie dieser Wechsel aussieht, entscheiden die Schulen selbst.
Inhaltlich müssen die Schulen mithilfe des Rahmenplans eigene Lehr- und Kompetenzpläne erstellen und umsetzen. Wenn eine Schule den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einführen möchte, dann muss sie dafür einen Antrag beim Schulamt stellen. Außerdem müssen die Lehrkräfte eine Weiterqualifizierung für die Organisationsform absolvieren.
Was sind denn die Vorteile des neuen Modells?
Diese Organisationsform des Religionsunterrichts hat den Vorteil, dass man hier eine Möglichkeit hat, mit Schülerinnen und Schülern beider großen Konfessionen gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Dadurch soll der Dialog gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen voneinander lernen: Die Besonderheiten der jeweiligen Konfession genauso wie die Gemeinsamkeiten. An vielen Stellen wird man sehen, dass die Unterschiede gar nicht so groß sind.
Außerdem bietet der konfessionell-kooperative Religionsunterricht eine Chance, die Zusammenarbeit der Fachschaften katholische und evangelische Religion zu vertiefen, was an vielen Schule bereits geschieht - auch im Austausch mit dem Fach Ethik. Es eröffnet neue Möglichkeiten für den gemeinsamen Blick auf den Religionsunterricht, der die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt. Zudem ist er ein Anlass für Lehrkräfte, sich neu zu fragen: Wie kann ich den Religionsunterricht zeitgemäß gestalten? Wie kann ich den Unterricht konfessionssensibel gestalten? Und: Wie sieht es eigentlich mit meiner eigenen Konfessionalität aus?
Wie viele Schulen in Hessen führen den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ein?
An der Auftaktveranstaltung des Qualifikationskurses für die Lehrkräfte haben zehn Schulen teilgenommen. Nach der Pressemitteilung sind weitere Anträge zur Erteilung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts hinzugekommen. Im Bistum Limburg führt die Limburger Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule als einzige das Modell ein.
Gab es Herausforderungen oder Schwierigkeiten bei der Planung der Unterrichtsform?
Die Gespräche über eine neue Organisationsform des Religionsunterrichts in Hessen haben einen langen Vorlauf. Sie fanden zunächst zwischen den jeweiligen Kirchenvertretern statt. Deren Ergebnisse mussten im Anschluss juristisch im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen geprüft werden, was mehrere Jahre gedauert und zu einigen Änderungen geführt hat. Der seit dem 01. August vorliegende Erlass ist das Ergebnis dieses Prozesses.
Im Frühjahr erhielten wir die Information, dass der konfessionell-kooperative Unterricht im Sommer 2026 bereits starten sollte. Und bis dahin musste die Qualifizierung der Lehrkräfte noch organisiert und begonnen werden. Das war terminlich eng getaktet. Generell hätte die Ankündigung und das Informieren der Schulen früher erfolgen können, dann hätten sie eher in die Organisation starten können. Einige Schulen haben die Rückmeldung geben, dass ihnen das alles zu schnell gegangen sei und sie nun prüfen, ob sie vielleicht im nächsten Jahr mit dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht starten werden.
Sie haben erwähnt, dass ein Lehrerwechsel verbindlich vorgegeben ist. Habe ich das richtig verstanden?
Wie die Schulen die Vorgabe, dass es einen Wechsel zwischen katholischer und evangelischer Lehrkraft innerhalb der zwei Schuljahre geben muss, umsetzen, ist ihnen weitgehend selbst überlassen. Sie können zum neuen Halbjahr oder auch zum neuen Schuljahr wechseln. Vielleicht haben sie auch die Möglichkeit, je nach Unterrichtseinheit einen Wechsel durchzuführen.
Dieser verordnete Lehrerwechsel hat auch bei der Informationsveranstaltung des Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen im April zu vielen Nachfragen geführt, warum er sein müsse. Religionsunterricht ist ein Beziehungsgeschehen. Er beinhaltet viele persönliche, sensible Themen, die Beziehung brauchen und die wachsen müssen. Man wird nach einiger Zeit evaluieren müssen, ob der Wechsel ein Problem ist und wie Schulen ihn gestalten können, dass er sich positiv äußert. Da wird man etwas flexibel sein müssen. Aber ich glaube, das ist sehr von der jeweiligen Schule und deren Gestaltungsmöglichkeiten und Personalressourcen abhängig.
Haben Sie nicht die Befürchtung, dass durch die konfessionell-kooperative Ausrichtung die konfessionellen Grenzen im Unterricht verschwimmen könnten?
Das sehe ich nicht so. Ich bin davon überzeugt, dass die Lehrkräfte mittels Professionalität und eigener konfessioneller Positionierung den Schülern auch die Unterschiede aufzeigen können. Ich plädiere eher dafür, dass man wirklich schaut: Was sind die Gemeinsamkeiten? Was verbindet uns? Und das dann intensiv in den Blick nimmt. Unterschiede geben auch immer einen Gesprächsanlass und Diskussionsthema. Da vertraue ich auf die Kompetenz der Lehrkräfte Unterschiede und Gemeinsamkeit gleichermaßen zu behandeln.
Ist die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts Ausdruck einer Modernisierung des Fachs Religion?
Die Unterrichtsform ist ja lediglich eine Ergänzung zum klassisch-konfessionellen Modell. Dass man sich in Hessen nach langem Ringen auf die konfessionell-kooperative Form verständigt hat, zeigt, dass der Religionsunterricht und seine Weiterentwicklung bildungspolitisch wichtig sind. Die Gesellschaft wandelt sich und wir müssen darauf reagieren. In der Hinsicht ist es vielleicht schon eine Modernisierung. In jedem Fall trägt dies dem Aspekt Rechnung, dass man Schülerinnen und Schüler darin schult, in einen konstruktiven Austausch in ihren Unterschiedlichkeiten zu gehen. Schließlich ist unsere Gesellschaft ebenfalls heterogen. Die neue Organisationsform schafft eine Form des Religionsunterrichts, in der großen Wert auf Dialog und auf die Betrachtung der konfessionellen Besonderheiten und Unterschiede sowie dem kompetenten Umgang mit ihnen gelegt wird, und der ebenfalls allen offensteht.