Limburg, 24.07.2026
Gefahr der Ausbeutung ist sehr real
Auch im Bistum Limburg begegnen Seelsorger immer wieder Menschen mit einem unerfüllten Kinderwunsch. „Dieser Schmerz ist tief und verdient unseren Respekt und unsere Begleitung. Aber nicht jeder verständliche Wunsch begründet einen Anspruch“, sagt Bischof Bätzing. Wo der Körper einer anderen Frau in Anspruch genommen und ein Kind zum Gegenstand vertraglicher Absprachen würde, sei eine Grenze überschritten.
Kein Gegenstand einer Bestellung
Die ablehnende Position der katholischen Kirche zur Leihmutterschaft ist eindeutig: Ein Kind ist kein Gegenstand einer Bestellung oder eines Vertrages, da es von Beginn an eine unveräußerliche Würde besitzt. Schon 2024 bekräftigte das vatikanische Dokument Dignitas infinita diese Position, und auch der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte dazu eine Stellungnahme.
Bei der Frage der Leihmutterschaft geht es nicht nur um die Würde des Kindes, werden hier doch auch Körper und Schwangerschaft einer Frau für die Interessen anderer in Anspruch genommen. „Besonders dort, wo finanzielle Not und soziale Abhängigkeit hinzukommen, besteht die Gefahr der Ausbeutung. Die Erfahrungen in verschiedenen Ländern zeigen, dass diese Sorge sehr real ist“, warnt der Bischof. Das geltende Verbot schütze das ungeborene Leben, die Würde der Frau und das Kindeswohl. Darum dürfe es keine Liberalisierung geben.
Weltweite Ächtung der Leihmutterschaft gefordert
Der Umgang mit im Ausland durch Leihmutterschaft geborenen Kindern ist schwierig. „Das Kind darf niemals rechtlos gestellt werden. Es trägt keine Verantwortung für die Umstände seiner Geburt“, bekräftigt Georg Bätzing. Eine nachträgliche Anerkennung dürfe jedoch auch nicht dazu führen, dass das deutsche Verbot faktisch ausgehöhlt werde. Daher braucht es internationale Vereinbarungen und eine weltweite Ächtung der Leihmutterschaft. Diese forderte der Heilige Stuhl 2026 bereits bei der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen.